BLSV-Update zur Corona-Pandemie – Wiederaufnahme des Sportbetriebs – V50321
Liebe Sportfreunde, nachfolgend ein Schreiben des BLSV zur aktuellen Situation zu Eurer Information.
Aufgrund der Auflagen und Regeln bleibt der Sportbetrieb beim TSV Lonnerstadt vorerst bis 17. Mai 2020 eingestellt.
Wir halten Euch über weitere Maßnahmen auf dem Laufenden!
Euer TSV
Schreiben des BLSV vom 08.05.2020:
Sehr geehrte Damen und Herren Vereins-Vorsitzende,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Warten hat ein Ende. Ab Montag können Sportvereine wieder unter Auflagen Sport anbieten. Im Rahmen einer Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung am Dienstag gab es positive Signale für eine Wiederaufnahme des Sports. Die Politik setzt dabei den Kurs der Umsicht und Vorsicht fort und sieht im Handlungskonzept einzelne aufeinander abgestimmte Schritte vor.
Für den Sport in Bayern bedeutet dies, dass die Regelungen in der „Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ ab dem kommenden Montag, 11. Mai für eine Woche bis 17. Mai Gültigkeit haben. Nach wie vor ist in Paragraph §9 der Verordnung der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen untersagt, allerdings mit der Ausnahme für den Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich unter folgenden Voraussetzungen:
- Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen
- Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 (Abstandsregel von 1,5 Metern)
- Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen
- kontaktfreie Durchführung
- keine Nutzung von Umkleidekabinen
- konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten
- keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich
- Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen
- keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,
- keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
- keine Zuschauer
Außerdem sind unter anderem Vereinsheime, Badeanstalten, Saunas und Fitnessstudios weiterhin geschlossen (§11). Der Gastronomiebetrieb jeder Art ist untersagt (§13), dies gilt auch für Vereinsgaststätten. Ausgenommen sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Auflagen verstößt wird nach §21 mit einer Ordnungswidrigkeit belegt. Hier der Link zur Verordnung im Detail:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/240/baymbl-2020-240.pdf
Die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung ist ein wichtiger Startschuss für die Wiederaufnahme des Sports. Dies ist eine sehr gute Nachricht für unsere Sportgemeinschaft und ein wichtiger Beitrag für die gesundheitsfördernde Funktion des Sports in unserer Gesellschaft. Endlich können wir wieder unserer großen Leidenschaft nachgehen. Unsere Aufgabe, jetzt gemeinsam mit der Politik weitere Konzepte zu entwickeln, werden wir mit Hochdruck angehen. Wir appellieren an alle Sportlerinnen und Sportler, bei diesen ersten Lockerungen im Sinne des Gesundheitsschutzes ein Höchstmaß an Eigenverantwortung an den Tag zu legen.
BLSV Handlungsempfehlungen
Für unsere Vereine und Sportfachverbände haben wir Handlungsempfehlungen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs erstellt. Die Basis dafür sind die für Bayern geltende Vierten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05.05.2020 und die gemeinsam mit dem DOSB erarbeiteten Leitplanken für den Sport. Auf unserer Corona-Info Seite finden Sie dazu alle ständig aktualisierten Informationen:
https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/
Informationen für die Fachsportarten
Die nationalen Spitzensportverbände haben in Anlehnung an die durch den DOSB formulierten Leitplanken spezifische Übergangsregeln für die von Ihnen organisierten Sportarten erarbeitet. Diese Übergangsregeln sind die Grundlagen für einen ersten Schritt zur Rückkehr in ein vielfältiges, vereinsbasiertes Sporttreiben in Deutschland. Hier der Link zu den DOSB Leitplanken und den detaillierten Ausführungen der Spitzensportverbände:
https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?%C3%9Cbergangsregeln=
Weiterer Informationen stellen auch die bayerischen Sportfachverbände auf Ihren Homepages zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich dort. Hier die Auflistung aller Sportfachverbände:
https://www.blsv.de/blsv/blsv/sportfachverbaende.html
Training von Bundes- und Landeskaderathleten
Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen zu Trainingszwecken der Berufssportlerinnen und Berufssportler und von Sportlerinnen und Sportlern des olympischen und paralympischen Bundes- und Landeskaders ist zulässig, sofern bei der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass die vorgeschriebenen Voraussetzungen eingehalten werden. Dabei dürfen Trainingseinheiten ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen erfolgen.
Einstellung des BLSV-Meldeportals zum 10. Mai 2020
Unser Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat am 16.03.2020 aufgrund der Corona-Pandemie für ganz Bayern den Katastrophenfall ausgerufen. Der Bayerische Landes-Sportverband hat in dieser Krisensituation schnell reagiert und eine digitale Meldeplattform bereitgestellt, um die zu erwartenden finanziellen Schäden entsprechend zu beziffern. Diese Informationen waren notwendig, um die Dimension der wirtschaftlichen Folgen für unsere 12.000 Mitgliedsvereine und -Sportfachverbände einordnen zu können. Wir haben viele wertvolle Hinweise aus ganz Bayern bekommen, rund 3000 Meldungen sind in dieser Zeit bei uns eingegangen.
Im Ergebnis wurde ein potenzieller Schaden von rund 200 Millionen Euro prognostiziert. Der BLSV konnte mit den Informationen aus der Auswertung des Meldeportals mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration fundierte Gespräche führen, um Wege zu Hilfsmaßnahmen aufzeigen zu können.
Der Ministerrat der Bayerischen Staatsregierung hat als Maßnahme beschlossen, die Vereinspauschale in diesem Jahr um zusätzliche 20 Millionen Euro auf 40 Millionen Euro zu verdoppeln. Zudem besteht die Möglichkeit der Nutzung des Bundesprogramms der Corona Soforthilfe.
Das BLSV-Meldeportal hat somit als digitales Meldeorgan zu dieser positiven Entwicklung beitragen können und wird nun zum 10. Mai geschlossen. Wir bedanken uns bei allen Vereinen und Sportfachverbänden, die durch ihre Meldung dazu beigetragen haben, dass die Verhandlungen im ersten Schritt bereits so erfolgreich waren.
Aktuelle Fragen und Antworten (FAQs), hilfreiche Links und Maßnahmen zur Coronakrise bietet der BLSV auf seiner Website unter www.blsv.de/coronavirus, in seinen sozialen Medien sowie in regelmäßigen Mailings an Sportvereine und Sportfachverbände an. Darüber hinaus steht das BLSV Service-Center unter der Mail-Adresse service@blsv.de sowie zu den BLSV-Geschäftszeiten unter der Tel. +49 89 15702 400 für Rückfragen zur Verfügung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wünschen Ihnen einen guten Start in den Wiedereinstieg. Halten Sie bitte die geltenden Abstandsregeln und Vorschriften ein und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
BLSV Service-Center
Geschäftsfeld Vertrieb
Bayerischer Landes-Sportverband e.V.
Bayerische Sportjugend im BLSV e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93
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Vertretungsberechtigter Vorstand (§ 26 BGB):
Jörg Ammon (Präsident), Peter Rzytki, Bernd Kränzle,
Harald Stempfer, Klaus Drauschke
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