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Information & Anweisungen des BFV zu Corona
Abteilung: Verein

Information & Anweisungen des BFV zu Corona

10. März 2020

Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) beobachtet weiterhin sehr aufmerksam die Corona-Infektionszahlen, die weiteren Entwicklungen und insbesondere behördliche Entscheidungen.

Unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, Kindern und Jugendlichen unter bestimmten Voraussetzungen den Besuch von Schulen und Kindertagesstätten nicht mehr zu ermöglichen und zudem Veranstaltungen mit einem Aufkommen von mehr als 1000 Besuchern grundsätzlich zu verbieten, gilt Folgendes ab sofort auch für den gesamten BFV-Spielbetrieb (Herren, Frauen, Jugend):

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die Durchführung von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern vorerst bis einschließlich 19. April 2020 untersagt. Der BFV bittet deshalb Vereine, die am kommenden Spieltag mit einem Zuschaueraufkommen von mehr als 1000 Besuchern rechnen, sich mit ihren zuständigen Ordnungsämtern und ggf. dem Gesundheitsamt (Online-Suche nach PLZ) in Verbindung zu setzen, um weitere Absprachen zu treffen. Dies gilt auch für die Durchführung von Spielen mit einem Zuschaueraufkommen zwischen 500 und 1000 Besuchern. Hier hat das Minsiterium die Absage zunächst empfohlen.

Aufgrund der Tatsache, dass die Zahl der Amateurspiele mit diesem Zuschaueraufkommen überschaubar ist, gilt hier das Vorgehen zur Prüfung des Einzelfalls, bzw. die rechtssichere Anordnung durch die örtlichen Behörden. Diese legt im Einzelfall auch fest, welche Maßnahmen organisatorisch zu ergreifen sind, damit beispielsweise gesichert ist, dass die reglementierte Zuschauerzahl nicht überschritten wird. Auch die Anordnung eines „Geisterspiels“ durch die zuständigen Behörden vor Ort ist als Maßnahme nicht auszuschließen. Sollte dies der Fall sein, besteht die Möglichkeit, das Spiel in Absprache mit dem zuständigen Spielleiter sowie dem Gegner abzusetzen und zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

Alle Vereine sind aufgefordert, aktiv zu prüfen, ob es Spieler*innen in ihren Mannschaften gibt, die in den vergangenen 14 Tagen, also seit dem 25. Februar 2020, aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind. Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Vereine, diese Spieler – unabhängig von Symptomen – nicht einzusetzen, weder bei Spielen noch im Trainingsbetrieb (für den Zeitraum, in dem die Betroffenen entrepchend der behördlichen Anweisung auch nicht die Schule/Arbeitsstelle aufsuchen sollen/dürfen). Risikogebiet ist mittlerweile unter anderem auch die autonome Provinz Bozen/Südtirol.

Wenn ein solcher Fall gegeben ist, kann mit dem Spielgegner Kontakt aufgenommen werden, um sich auf eine Spielverlegung zu verständigen. Im Fall der Einigung sind die Spielleiter angewiesen, entsprechend zu verlegen. Wir bitten die Vereine hierbei um ein faires und verantwortungsbewusstes Miteinander. Die Spielverlegung hat hierbei Vorrang. Eine Ansetzung sogenannter „Geisterspiele“ steht für den bayerischen Amateurfußball aktuell nicht zur Debatte. Schließlich ist es denkbar, dass sich die Lage so entspannt, dass die Spiele zu einem späteren Zeitpunkt wieder „normal“ durchgeführt werden können.

Zudem gilt selbstverständlich, dass im Fall eines Spielers mit diagnostizierter Corona-Infektion der Spielleiter zu informieren ist, der dann das betreffende Spiel verlegt.

Dort, wo gespielt werden kann, stellt der BFV als reine Vorsichtsmaßnahme seinen Vereinen und dem eingeteilten Schiedsrichter frei, auf das obligatorische Shake-Hands vor den Spielen zu verzichten. Dabei weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dieser Empfehlung um eine Maßnahme handelt, deren Relevanz die Gesundheitsexperten unterschiedlich bewerten; jedoch mag es Personen geben, die sich aktuell mit dem Handschlag nicht wohl fühlen. Das ist aus unserer Sicht natürlich zu akzeptieren.

Vorsorglich und zur Vermeidung von Missverständnissen weisen wir darauf hin, dass die Mitteilung des Ministeriums zwar nicht unmittelbar rechtlich für den Spielbetrieb bindend ist, wir uns aber in Verantwortung für unsere Vereine daran orientieren.

Wir rufen unsere Vereine weiterhin dazu auf, achtsam zu sein. Es gilt sowohl für alle Aktiven als auch für Zuschauer, den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums und des Robert Koch Instituts Folge zu leisten. Hygienemaßnahmen wie beispielsweise gründliches und wiederholtes Händewaschen und das Fernbleiben vom Training und Spielen bei Erkältungssymptomen sind wichtig.

Autor/in: Fabian Frühwirth/BFV